Stand 27.2.2021

Wer kann sich aktuell impfen lassen –  Wer kann jetzt schon einen Impftermin festlegen…

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Ab Montag, 1. März 2021 können Baden-Württemberger mit bestimmten Erkrankungen (§ 3 der CoronaImpfverordnung des Bundes) im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren mit dem AstraZeneca Impfstoff gegen Corona geimpft werden. Aufgrund der eingeschränkten Zulassung des Impfstoffs von AstraZeneca ist derzeit nur die Impfung dieser Altersgruppe möglich. Die Impfstoffe, die auch für ältere Personen zugelassen sind, sind noch sehr knapp und daher im Moment noch für die über 65-jährigen Personen aus der ersten Priorität (§ 2 der CoronaImpfverordnung) reserviert.

Die Anmeldung zum Impftermin erfolgt über www.impfterminservice.de oder die 116117.

Als Bescheinigung über Ihre Impfberechtigung benötigen Sie für die Impfung im Impfzentrum ein kostenloses ärztliches Zeugnis über das Vorliegen einer dieser Erkrankungen.

Wie und wo erhalte ich das Zeugnis?

Sie erhalten das Zeugnis über Ihre Impfberechtigung bei uns / Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin.

Um eine Überlastung unserer Arztpraxis ( bei weit über einer Million in dieser Priorität infrage kommenden Patienten in Baden-Württemberg ) zu vermeiden, bitten wir Sie das Impfzeugnis über folgende e-Mailadresse bei uns anzufordern:

impfen@medizinuptodate.de

Alternativ nutzen Sie dieses Kontaktformular.

Bitten gehen Sie nicht unangemeldet in die Praxis. Bitte vermeiden Sie auch Telefonanrufe zu diesem Thema . 

Bitte fordern Sie das Impfzeugnis erst dann in der Arztpraxis an, wenn Sie einen bestätigten Impftermin haben.

Das Impfzeugnis kann dann 2 Praxisarbeitstage später bei uns am Ausgabeschalter abgeholt werden !

Welche Personen erhalten aktuell ( ab 1.3.2021 ) ein Zeugnis?

Bei nachfolgenden Erkrankungen kann für Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahren nach Vorgaben des Landes auf Grundlage der Corona-Impfverordnung des Bundes derzeit eine bevorzugte Impfung erfolgen, wenn hierzu ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht:

 Personen mit Trisomie 21
 Personen nach Organtransplantation
 Personen mit einer Demenz, mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung
 Personen mit aktiver Krebs und Blutkrebserkrankungen
 Personen mit speziellen Lungenerkrankungen insbesondere, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
 Personen mit Blutzuckererkrankungen (mit HBA1C > 58 mmol/mol oder >= 7,5 %)
 Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
 Personen mit chronischer Nierenerkrankung
 Personen mit Fettleibigkeit (Adipositas) (Personen mit einem BMI über 40)

Wenn keines der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, können Sie sich in der ersten Gruppe noch nicht impfen lassen. In der ersten Gruppe geht es darum, vor allem die am stärksten belasteten Risikogruppen zu schützen.

Zunächst werden Alten- und Pflegeheime aufgesucht, und vor Ort geimpft. Auch das Personal kann dabei mit geimpft werden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs zu Beginn der Impfungen muss priorisiert werden. Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs noch nicht möglich. In der eigenen Häuslichkeit ist jedoch auch das Ansteckungsrisiko deutlich geringer als in einem Alten- oder Pflegeheim.

weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Zusammen geben Corona Bundesgesundheitsministerium 

Informationen zur Corona-Impfung des Landes Baden Württemberg

Impftermin ausmachen über die Seiten der KVBW

Diese Seite dient der Suche nach Terminen zur Impfung gegen COVID-19.
Zur Nutzung des Services ist eine Schnellprüfung Ihres
Anspruchs auf eine Impfung erforderlich.
Die endgültige Prüfung auf einen Impfanspruch findet vor Ort im Impfzentrum statt.

Telefonische Anmeldung zur Coronaimpfung

Über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg 116117