Stand 4.1.2021

Wer kann sich aktuell impfen lassen –  Wer kann jetzt schon einen Impftermin festlegen…

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Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung,
    Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger
    Menschen behandelt, betreut oder
    gepflegt werden oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen
    behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko
    für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf
    nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Hier können Sie schnell prüfen, ob Sie sich schon in der 1. Gruppe impfen lassen können:

  • Sie sind 80 Jahre oder älter? Ja, Sie können sich jetzt schon impfen lassen.
  • Wohnen Sie in einem Senioren- oder Altenpflegeheim? Ja, Sie können sich jetzt schon impfen lassen. Mobile Impfteams suchen in Baden-Württemberg die Heime auf, um die Bewohner*innen zu impfen.
  • Arbeiten Sie in der ambulanten oder stationären Altenpflege? Ja, dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Impfung.
  • Arbeiten Sie in einer medizinischen Einrichtung mit hohem Ansteckungsrisiko, wie etwa in der Notaufnahme oder in der Betreuung von COVID-19 Patient*innen? Ja, dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Impfung.
  • Haben Sie auf der Arbeit Kontakt zu sehr verletzlichen Gruppen, etwa auf manchen Krebsstation? Ja, dann haben Sie auch jetzt schon einen Anspruch auf eine Impfung.

Wenn keines der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, können Sie sich in der ersten Gruppe noch nicht impfen lassen. In der ersten Gruppe geht es darum, vor allem die am stärksten belasteten Risikogruppen zu schützen.

Zunächst werden Alten- und Pflegeheime aufgesucht, und vor Ort geimpft. Auch das Personal kann dabei mit geimpft werden. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs zu Beginn der Impfungen muss priorisiert werden. Aufsuchende Impfungen bei pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit sind derzeit aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs noch nicht möglich. In der eigenen Häuslichkeit ist jedoch auch das Ansteckungsrisiko deutlich geringer als in einem Alten- oder Pflegeheim.

weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Zusammen geben Corona Bundesgesundheitsministerium 

Informationen zur Corona-Impfung des Landes Baden Württemberg

Impftermin ausmachen über die Seiten der KVBW

Diese Seite dient der Suche nach Terminen zur Impfung gegen COVID-19.
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Anspruchs auf eine Impfung erforderlich.
Die endgültige Prüfung auf einen Impfanspruch findet vor Ort im Impfzentrum statt.

Telefonische Anmeldung zur Coronaimpfung

Über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg 116117