Vom 3. Mai an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität. Für die Impfung ist dabei ein Attest vom Arzt als Impfbescheinigung erforderlich.
Vom 3. Mai an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität. Für die Impfung ist dabei ein Attest vom Arzt als Impfbescheinigung erforderlich.
Vonn Montag, 3. Mai, an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen mit Vorerkrankungen aus der dritten Priorität (nach §4 der Corona-Impfverordnung des Bundes). Dazu gehören zahlreiche Menschen mit Vorerkrankungen, etwa behandlungsfreien Krebserkrankungen, HIV, Rheumaerkrankungen und Autoimmunerkrankungen, Herzerkrankungen, Asthma oder Adipositas.
Vorgehen für Atteste
Für eine eventuelle Impfung im Impfzentrum ist dabei ein Attest vom Arzt als Impfbescheinigung erforderlich.
Die Praxen – und auch wir – werden sich abhängig von ihren Kapazitäten selbst bei den infrage kommenden Patientinnen und Patienten melden.
„Wir öffnen ab kommenden Montag auch für Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma oder HIV die Impfterminvergabe. Allerdings ist der Impfstoff weiterhin begrenzt, und die Berechtigten erhalten nur nach und nach Termine“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch, 28. April, in Stuttgart. Mit dem weiteren Öffnungsschritt werden schätzungsweise rund 1,5 Millionen weitere Menschen impfberechtigt.
„Die Haus- und Fachärzte kennen ihre Patienten und wissen, welche der Patientinnen und Patienten eine Impfung am dringendsten brauchen. Die Öffnung der Impfpriorisierung hat aber nicht zur Folge, dass mehr Impfstoff und mehr Termine zur Verfügung stehen. Daher bitten wir alle um Geduld: Ihre Haus- oder Facharztpraxis wird von sich aus auf Sie zukommen, wenn sie Ihnen ein Impfangebot machen kann“, so die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung, Dres. Metke und Fechner.
Informationen zur Corona-Impfung: Standorte der Impfzentren und Antworten auf häufige Fragen
Telefonische Anmeldung zur Coronaimpfung
Über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg 116117