Hinweis zur Zweitimpfung von unter 60-Jährigen, die zunächst mit AstraZeneca geimpft wurden – oder terminiert wurden

Nach Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 13. März 2021 sollen unter 60-Jährige, die zunächst mit AstraZeneca geimpft wurden, beim Zweittermin einen anderen Impfstoff erhalten. Dies entspricht der neuen STIKO-Empfehlung.

  • In Baden-Württemberg bleiben alle gebuchten AstraZeneca-Zweittemine gültig. Die Impfberechtigten werden im Impfzentrum mit einen mRNA-Impfstoff geimpft.
  • Sollte ein mRNA-Impfstoff an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen neuen Termin für eine Zweitimpfung.
  • Impfberechtigte Menschen unter 60 Jahren, die bisher noch keine Impfung erhalten haben und sich online über das Anmeldeportal der KVdigital selbst einen Termin buchen wollen, sollten hierfür unbedingt einen neuen Vermittlungscode anfordern.
  • Mit den alten (vor dem 31. März angeforderten) Vermittlungscodes, die vor der Änderung der Altersempfehlung für AstraZeneca erstellt wurden, werden den unter 60-Jährigen auch weiterhin nur AstraZeneca-Termine angeboten.
  • Da diese Termine in den Impfzentren vor Ort nicht auf einen anderen Impfstoff umgebucht werden können, könnte in diesen Fällen keine Impfung erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/astrazeneca-zweitimpfung-fuer-unter-60-jaehrige-mit-einem-anderen-impfstoff/

Zusatz vom 02.05.2021

Quelle:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/astrazeneca-zweitimpfung-fuer-unter-60-jaehrige-mit-einem-anderen-impfstoff/

Unter 60-Jährige, die aufgrund ihrer Impfberechtigung bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können nach der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Zweitimpfung nach neun oder zwölf Wochen mit einem so genannten mRNA-Impfstoff erhalten. Damit bleiben alle bereits gebuchten AstraZeneca-Zweitimpftermine gültig. Unter 60-Jährige werden im Impfzentrum bei der Zweitimpfung auf einen vorhandenen mRNA-Impfstoff umgebucht. Dies geschieht direkt vor Ort. Sollte ein mRNA-Impfstoff an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen neuen Termin für eine Zweitimpfung. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (14. April) in Stuttgart mit.

Alle bereits gebuchten AstraZeneca-Zweitimpftermine bleiben gültig

„Menschen mit AstraZeneca-Termin kommen einfach zum gebuchten Termin ins Impfzentrum und erhalten dort eine mRNA-Zweitimpfung. Die Menschen brauchen nichts weiter zu tun. Alle bereits gebuchten Zweitimpftermine, egal ob nach neun oder nach zwölf Wochen, behalten ihre Gültigkeit. Die STIKO macht in ihrer Empfehlung deutlich: Eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca ist sicher und wirksam“, sagte Lucha. Nach zwei bis vier Wochen habe der Körper AstraZeneca vollständig abgebaut. Nur die körpereigenen Antikörper bleiben und werden durch die Zweitimpfung noch besser „trainiert“.

Impfberechtigte unter 60-Jährige: Neue Vermittlungscodes für Terminbuchung anfordern

Impfberechtigte Menschen unter 60 Jahren, die bisher noch keine Impfung erhalten haben und sich online über das Anmeldeportal der KVdigital selbst einen Termin buchen wollen, sollten hierfür unbedingt einen neuen Vermittlungscode anfordern. Mit den alten (vor dem 31. März angeforderten) Vermittlungscodes, die vor der Änderung der Altersempfehlung für AstraZeneca erstellt wurden, werden den unter 60-Jährigen auch weiterhin nur AstraZeneca-Termine angeboten. Da diese Termine in den Impfzentren vor Ort nicht auf einen anderen Impfstoff umgebucht werden können, könnte in diesen Fällen keine Impfung erfolgen.

Informationen zur Corona-Impfung: Standorte der Impfzentren und Antworten auf häufige Fragen