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Seit wenigen Tagen sind die neuen, angepassten mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 in der EU zugelassen. Jetzt hat die Ständige Impfkommission Empfehlungen veröffentlicht, wer sich damit impfen lassen sollte.

Bei Booster-Impfungen sollte bei allen Personen ab zwölf Jahren vorzugsweise ein an Omikron angepasster Impfstoff eingesetzt werden. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch für die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe. Dazu rät die Ständige Impfkommission (STIKO) in ihrem Beschlussentwurf zu den Covid-Impfempfehlungen, der inzwischen in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren eingegangen ist.

Beide angepassten Vakzinen lösen im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine bessere Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus.  Zudem ist wohl die Immunantwort gegen das Wildtyp-Virus gleichbleibend gut. Daher hat sich die STIKO sowohl für BA.1- als auch für BA.4/5-Impfstoffe bei der Booster-Impfung ausgesprochen.

Für den BA.1-Impfstoff kann zum Beispiel sprechen, dass mit ihm bereits der große Sprung in der Virusentwicklung seit der ursprünglichen Variante abgedeckt ist. Da BA.1 und BA.4/BA.5 vergleichsweise eng verwandt sind, liegen nur noch kleine Unterschiede zwischen diesen beiden Vakzinen. Zum BA.4/BA.5-Impfstoff liegen zudem deutlich weniger Daten vor – er wurde ohne große klinische Zulassungsstudien zugelassen.

Wer sollte wann mit welcher Vakzine geimpft werden?

Im Einzelnen empfiehlt die STIKO (grundsätzlich ändert sich bezüglich der Indikation der dritten und vierten Impfung nichts):

  • Eine erste Auffrischimpfung (3. Impfung) wird allen Personen ab 12 Jahren grundsätzlich empfohlen, vorzugsweise mit einem angepassten mRNA-Impfstoff und in der Regel sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion. Dabei können ab 12 Jahren die beiden neuen Impfstoffe von Biontech/Pfizer verimpft werden („Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“). Ab 30 Jahren kann auch die angepasste Vakzine von Moderna verimpft werden („Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1“).
  • Eine zweite Auffrischimpfung (4. Impfung) mit einer angepassten Vakzine wird sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) empfohlen für: 1. Personen über 60 Jahren, 2. Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 infolge einer Grunderkrankung (insbesondere Immundefizienz), 3. medizinisches Fachpersonal, 4. Pflegeheimbewohner, 4. Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Eine dritte Auffrischimpfung (5. Impfung) kann nach ärztlichem Ermessen bei besonders gefährdeten Personen sinnvoll sein. Auch hier gilt der Mindestabstand von sechs Monaten.
  • Bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (beispielsweise Immunsuppression, siehe Seite 9 21. Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung), sollte weiter die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

Nach Einschätzung des Expertengremiums profitieren insbesondere Menschen, die sich im Zuge der Omikron-Welle seit Ende 2021 nicht mit Sars-CoV-2 angesteckt haben, von einer Auffrischung mit einem fortentwickelten Impfstoff. Wer aber kürzlich bereits gemäß der bisherigen Empfehlung eine Auffrischimpfung mit den herkömmlichen Präparaten erhalten habe, benötige “keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff”.

BA.4/5 in Deutschland vorherrschend

Wie gut die neuen Impfstoffe am Ende abschneiden, dürfte auch von den kommenden Virusvarianten abhängen. Das lässt sich aber kaum vorhersehen. Derzeit verursachen BA.4 und BA.5 nach Daten aus einer Stichprobe den größten Teil der Infektionen bundesweit, wohingegen BA.1 schon länger keine Rolle mehr spielt.

Fachleute wie die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Professorin Christine Falk, zeigten sich zuletzt aber optimistisch: Das Virus habe sich im bisherigen Verlauf der Pandemie zwar immer wieder verändert, allerdings nicht in so starkem Umfang, dass das Immunsystem von Geimpften und Genesenen es nicht mehr erkennt.

Die STIKO weist ausdrücklich darauf hin, dass die angepassten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung zugelassen sind. Entsprechend seien für die Grundimmunisierung unverändert die herkömmlichen, zugelassenen Impfstoffe einzusetzen.

Qeellen: Der Hausarzt