Zeugnis über Impfberechtigung
Gruppe 2 (Paragraf 3, Ziffer 2 ImpfV) mit hoher Priorität
und Alter 16-69 Jahre
WELCHE PERSONEN ERHALTEN AKTUELL ( AB 12.3.2021 ) EIN ZEUGNIS?
Bei nachfolgenden Erkrankungen kann für Personen von 16 bis einschließlich 69 Jahren nach Vorgaben des Landes auf Grundlage der Corona-Impfverordnung des Bundes derzeit eine bevorzugte Impfung erfolgen, wenn hierzu ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht:
- unter 70-Jährige und über 15 Jährig
- Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit Conterganschädigung, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen nach einer Organtransplantation
- Personen u. a. mit folgenden Krankheiten:
- Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- chron. Nierenerkrankung
- chron. Lebererkrankung
- Diabetes mellitus mit Komplikationen
- COPD
- Mukoviszidose
- behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
- Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
Hier finden Sie nochmals die ausführliche Darstellung der in BW aktuell Impfberechtigten
Ich bitte um Ausstellung eines Impfzeugnis und habe bereits einen Impftermin in einem Impfzentrum vereinbart !