Stand 12.03.2021

Wer kann sich aktuell impfen lassen –  Wer kann jetzt schon einen Impftermin festlegen…

Baden-Württemberg hat die Corona-Impfungen für die gesamte Prio-Gruppe 2 geöffnet. Hintergrund ist u. a. die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs für über 65-Jährige. Auch die in dieser Gruppe impfberechtigten 16- bis 17-Jährigen können sich jetzt impfen lassen; für sie ist bisher allerdings nur der Biontech-Impfstoff zugelassen. Deutlich mehr Menschen können damit einen Termin in den Impfzentren im Land vereinbaren. Der Impfanspruch lässt sich je nach Indikation über ein ärztliches Attest, eine Bescheinigung des Arbeit­gebers oder eine Bescheinigung einer Einrichtung über die Behandlung, Betreuung oder Pflege nachweisen.
Sozialministerium BW: Impfberechtigte Personengruppen

Wie und wo erhalte ich das Zeugnis?

Sie erhalten das Zeugnis über Ihre Impfberechtigung bei uns / Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin.

Um eine Überlastung unserer Arztpraxis ( bei weit über einer Million in dieser Priorität infrage kommenden Patienten in Baden-Württemberg ) zu vermeiden, bitten wir Sie das Impfzeugnis über folgende e-Mailadresse bei uns anzufordern:

impfen@medizinuptodate.de

Alternativ nutzen Sie dieses Kontaktformular.

Bitten gehen Sie nicht unangemeldet in die Praxis. Bitte vermeiden Sie auch Telefonanrufe zu diesem Thema . 

Bitte fordern Sie das Impfzeugnis erst dann in der Arztpraxis an, wenn Sie einen bestätigten Impftermin haben.

Das Impfzeugnis kann dann 2 Praxisarbeitstage später bei uns am Ausgabeschalter abgeholt werden !

Welche Personen benötigen / erhalten aktuell ( Stand 12.3.2021 ) ein Zeugnis?

  • über 70-Jährige benötigen kein Impfzeugnis !
  • ansonsten erhalten Personen der Gruppe 2 ( unten kursiv dargestellt ) ein Impfzeugnis nach Vereinbarung eines Impftermines

Gruppe 2: Hohe Priorität – Terminbuchung möglich

  • über 70-Jährige ohne Impfzeugnis – Ausweis mit Ausweisdokument
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit Conterganschädigung, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen u. a. mit folgenden Krankheiten:
    • Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
    • chron. Nierenerkrankung
    • chron. Lebererkrankung
    • Diabetes mellitus mit Komplikationen
    • COPD
    • Mukoviszidose
    • behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
    • Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
  • bis zu zwei enge Kontaktperson zu pflegebedürftigen Personen ab 70 Jahren bzw. mit o. g. Erkrankungen (kurisve Darstellung )  mehr erfahren »
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren mehr erfahren »
    • Hinweis: Aktuell liegen noch zu wenige Daten zur Impfreaktion von Schwangeren vor. Deswegen wird es derzeit Schwangeren nicht empfohlen, sich impfen zu lassen.
  • Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
  • Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
    Hinweis: Baden-Württemberg hat nicht nur die hier genannten Gruppen, sondern alle Lehrer und Erzieher bei der Impfterminvergabe in Prio-Gruppe 2 vorgezogen.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in Frauenhäusern leben oder tätig sind
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht mehr erfahren »

Zusammen geben Corona Bundesgesundheitsministerium 

Informationen zur Corona-Impfung des Landes Baden Württemberg

Impftermin ausmachen über die Seiten der KVBW

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Zur Nutzung des Services ist eine Schnellprüfung Ihres
Anspruchs auf eine Impfung erforderlich.
Die endgültige Prüfung auf einen Impfanspruch findet vor Ort im Impfzentrum statt.

Telefonische Anmeldung zur Coronaimpfung

Über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg 116117